Schwere, Elektricität und Magnetismus:339
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Setzt man nun aus (2) und (3) in (1) ein, so findet sich, dass zwei elektrische Theilchen und in der Entfernung r eine Abstossung auf einander ausüben, deren Richtung in ihre Verbindungslinie fällt, und deren Grösse
ist. Dies ist Weber’s Grundgesetz.[1]
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Vorlage:Idt2Wir kehren zu dem Ausdruck (5) in §. 94 zurück. Danach ist
für magnetisches Maass, dagegen
für elektrostatisches Maass. Führen wir hier, mit Hülfe der Gleichungen (8) des vorletzten Paragraphen und der drei entsprechenden Gleichungen für den zweiten Leiter, sofort die Geschwindigkeiten ein, so erhalten wir
Vorlage:Idt2Wir wollen wieder so transformiren, dass nur die relative Lage und die relativen Bewegungen in Betracht kommen. Es ist
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Vorlage:References
- ↑ Weber. Elektrodynamische Maassbestimmungen. Theil 1. Seite 99. (Abhandlungen der K. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig 1846.)