Schwere, Elektricität und Magnetismus:337

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Vorlage:Bernhard Riemann - Schwere, Elektricität und Magnetismus Vorlage:PageDef2

Weber’s Grundgesetz.


<section begin=t1 />vorher auf einerlei Maass gebracht werden. Wir können z. B. in D elektrostatisches Maass einführen. Dies geschieht, indem wir in (12) und (13) ε2c statt ε und εccstatt ε schreiben. Die Grösse c ist eine durch Experiment zu bestimmende Constante. Hiernach erhalten wir schliesslich das Potential zwei elektrischer Theilchen:


Vorlage:MathForm1


Vorlage:Idt2Dieser Ausdruck führt auf Weber’s Grundgesetz der Wechselwirkung zwischen zwei elektrischen Theilchen. Wir wollen dasselbe im nächsten Paragraphen ableiten. <section end=t1 /> <section begin=t2 />

§. 97.
Weber’s Grundgesetz.


Vorlage:Idt2Wir haben angenommen, dass bei der Wechselwirkung zwischen elektrischen Theilchen der Satz von der Erhaltung der lebendigen Kraft in Gültigkeit sei. Folglich geht die Bewegung so vor sich, dass der erweiterte Satz von Lagrange (§.95) erfüllt ist, neinlich


Vorlage:MathForm1


Wir nehmen nur zwei elektrische Theilchen, die in den Punkten (x,y,z) und (x1,y1,z1) concentrirt sind. Ihre Elektricitätsmengen seien ε und ε, ihre Massen m und m1. In diesem Falle ist


Vorlage:MathForm1


Danach erhalten wir


Vorlage:MathForm1


<section end=t2 />