Schwere, Elektricität und Magnetismus:097

Aus testwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorlage:Bernhard Riemann - Schwere, Elektricität und Magnetismus Vorlage:PageDef2

V ist durch die Kennzeichen (§. 18) eindeutig bestimmt.


<section begin=t1 />endlicher Nähe der anziehenden Fläche V+0=V0. Danach wird aus der Gleichung (2), wenn man den Beitrag (4) des vorigen Paragraphen in Betracht zieht:


Vorlage:MathForm1


Hier hat p dieselbe Bedeutung wie in der Gleichung (3) des §. 18. Vermöge dieser Gleichung erhalten wir also


Vorlage:MathForm1


Die Integration ist über die anziehende Fläche auszudehnen.

Vorlage:Idt2Es sei drittens die anziehende Masse nur über eine Linie ausgebreitet und keine endliche Masse in einzelnen Punkten concentrirt. Dann ist in dem ganzen unendlichen Raume


Vorlage:MathForm1


In unendlicher Nähe der anziehenden Linie gilt die Gleichung (4) des §. 18. Folglich erhalten wir zu dem Oberflächen-Integral der Gleichung (2) den Beitrag [§. 21, (5)]:


Vorlage:MathForm1


und die Gleichung (2) gibt jetzt


Vorlage:MathForm1


Das Integral ist über die anziehende Linie zu erstrecken.

Vorlage:Idt2Wenn endlich viertens die anziehende Masse m in einem einzigen Punkte (x,y,z) concentrirt ist, so gilt wieder für den unendlichen Raum die partielle Differentialgleichung


Vorlage:MathForm1


Ausserdem haben wir die Gleichung (5) des §. 18. In Folge davon ergibt sich zu dem Oberflächen-Integral der Gleichung (2) der Beitrag [§. 21, (6)]


Vorlage:MathForm1


und wir erhalten aus Gleichung (2):


Vorlage:MathForm1


<section end=t1 />