Schwere, Elektricität und Magnetismus:097
Vorlage:Bernhard Riemann - Schwere, Elektricität und Magnetismus Vorlage:PageDef2
<section begin=t1 />endlicher Nähe der anziehenden Fläche . Danach wird aus der Gleichung (2), wenn man den Beitrag (4) des vorigen Paragraphen in Betracht zieht:
Hier hat dieselbe Bedeutung wie in der Gleichung (3) des §. 18. Vermöge dieser Gleichung erhalten wir also
Die Integration ist über die anziehende Fläche auszudehnen.
Vorlage:Idt2Es sei drittens die anziehende Masse nur über eine Linie ausgebreitet und keine endliche Masse in einzelnen Punkten concentrirt. Dann ist in dem ganzen unendlichen Raume
In unendlicher Nähe der anziehenden Linie gilt die Gleichung (4) des §. 18. Folglich erhalten wir zu dem Oberflächen-Integral der Gleichung (2) den Beitrag [§. 21, (5)]:
und die Gleichung (2) gibt jetzt
Das Integral ist über die anziehende Linie zu erstrecken.
Vorlage:Idt2Wenn endlich viertens die anziehende Masse in einem einzigen Punkte concentrirt ist, so gilt wieder für den unendlichen Raum die partielle Differentialgleichung
Ausserdem haben wir die Gleichung (5) des §. 18. In Folge davon ergibt sich zu dem Oberflächen-Integral der Gleichung (2) der
Beitrag [§. 21, (6)]
und wir erhalten aus Gleichung (2):
<section end=t1 />